Online-Nachricht - Dienstag, 06.12.2022

Gesetzgebung | JStG 2022: Hessen plädiert für Anrufung des Vermittlungsausschusses (FinMin)

Das Bundesland Hessen hat angekündigt, dem JStG 2022 im Finanzausschuss des Bundesrates nicht zustimmen. Zusammen mit anderen unionsgeführten Ländern plädiert es für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Hintergrund ist die geplante partielle Besteuerung der Entlastungsbeträge aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, die das Jahressteuergesetz 2022 vorsieht.

Hierzu führt das Hessisches Ministerium der Finanzen u.a. weiter aus:

Die partielle Besteuerung der Entlastungsbeträge aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, die das Jahressteuergesetz 2022 vorsieht, bedeutet für alle Verfahrensbeteiligten einen extremen bürokratischen Aufwand:

  • Die Energieversorger sollen die gewährten Entlastungen an die Finanzverwaltung melden.

  • Vermieter und Hausverwaltungen müssen die Entlastungsbeträge auf die einzelnen Wohneinheiten aufteilen und Namen und Anschrift an die Finanzbehörden weitergeben.

  • Die Finanzämter sollen anschließend die besteuerungsrelevanten Fälle ermitteln.

  • Die betroffenen Endkunden müssen die Beträge in den Steuererklärungen angeben.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg erklärt hierzu u.a.: „Es ist die Aufgabe der Finanzämter, Steuern zu verwalten und nicht, eine verteilungspolitische Unschärfe bei der Dezember-Soforthilfe auszubügeln. Diesen Bürokratieaufwuchs durch den Bund gehen die unionsgeführten Finanzminister nicht mit und zwar zum Schutze aller Beteiligten, die von dieser neuen Bürokratie betroffen wären. Wer für weniger Bürokratie ist – und in diese Richtung habe ich den Bundesfinanzminister immer verstanden – , muss sich diesem Weg anschließen und ihn konsequent fortsetzen.“

Hessen wird daher im Finanzausschuss des Bundesrates dem Jahressteuergesetz nicht zustimmen und plädiert mit den anderen unionsgeführten Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Über das weitere Vorgehen zum Jahressteuergesetz 2022 wird im Anschluss an die Ausschussbefassung das Bundesratsplenum, das sich voraussichtlich am mit dem Jahressteuergesetz 2022 befassen wird, entschieden.

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 5.12.2022 (il)

Hinweis:

Lesen Sie zu den steuersystematischen Bedenken an der geplanten Regelung auch den Blog-Beitrag von Herold v. 6.12.2022.

Fundstelle(n):
NWB XAAAJ-28160