Zu den Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf die Anschaffungskosten von Warenbeständen
Leitsatz
1. Preisherabsetzungen im Einzelhandel führen zu einem Teilwertabschlag bei den Anschaffungskosten, wenn der ursprünglich kalkulierte Verkaufsaufschlag der betroffenen Waren nur die betrieblichen Aufwendungen und einen durchschnittlichen Unternehmergewinn abdeckt oder dahinter zurückbleibt.
2. Der Kaufmann muß die von ihm erwarteten Preisherabsetzungen grundsätzlich durch Aufzeichnungen über tatsächlich eingetretene Ermäßigungen belegen; aus ihnen müssen sich auch die übrigen für den Teilwertabschlag maßgebenden Einzelheiten ergeben. Ungewißheiten aufgrund unzureichender Aufzeichnungen gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen.
3. Zur retrograden Ermittlung von Anschaffungskosten im Falle von Preisermäßigungen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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