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BFH Urteil v. - IV R 218/80 BStBl 1984 II S. 33

Gesetze: EStG 1971 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und § 55 Abs. 5 und 7GKG § 25

a) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den Wiederbeschafffungskosten b) Zum Streitwert für Feststellungsverfahren nach § 55 ABs. 5 EstG 1971

Leitsatz

1. Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können.

2. Der Streitwert für Feststellungsverfahren nach § 55 Abs. 5 EStG 1971 ist grundsätzlich mit 10 v.H. des Unterschiedsbetrages zu bemessen, der sich aus der begehrten Teilwertfeststellung und der Feststellung des FA ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 33
HAAAA-91916

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 25.08.1983 - IV R 218/80

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