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BFH Urteil v. - VIII R 276/82 BStBl 1984 II S. 29

Gesetze: EStG 1974/75 § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 1EStG 1974/75 § 20EStG 1974/75 § 24 Nr. 2

Bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG sind Schuldzinsen, welche auf die Zeit nach Veräußerung der Beteiligung entfallen, keine nachträglichen Werbungskosten

Leitsatz

1. Zur Frage, ob bei einer im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar sind.

2. Bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG sind Schuldzinsen, welche auf die Zeit nach Veräußerung der Beteiligung entfallen, keine nachträglichen Werbungskosten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 29
SAAAA-91908

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 09.08.1983 - VIII R 276/82

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