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AtomG

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (AtomG)

v. 15.7.1985 (BGBl I S. 1565) mit späteren Änderungen
Nichtamtliche Fassung

Änderungsdokumentation: Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) v. 15.7.1985 (BGBl I S. 1565) wurde unter anderem geändert durch Art. 1 Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) v. (BGBl I S. 2153).

Fundstelle(n):
KAAAJ-27901

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