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BFH Urteil v. - I R 188/79 BStBl 1984 II S. 149

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

Keine Hinzurechnung bei Benutzung von Kaianlagen aufgrund eines Gestattungsvertrags

Leitsatz

Wird einem Schiffahrtsunternehmen von der Hafenverwaltung in einem besonderen Vertrag gestattet, den Güter- und Personenverkehr von einem näher gekennzeichneten Teil einer Kaianlage mit Vorrang vor anderen Hafenbenutzern abzuwickeln, ist der Teilwert der Kaianlage (Spundwände) dem Gewerbekapital des Schiffahrtsunternehmers nicht hinzuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 149
OAAAA-91889

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 09.11.1983 - I R 188/79

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