Keine Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen KG und Ehegatten des beherrschenden Gesellschafters bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein Konto, über das nur der Gesellschafter-Ehegatte verfügen kann
Leitsatz
Ein Arbeitsverhältnis zwischen einer KG und dem Ehegatten des beherrschenden Gesellschafters kann nicht anerkannt werden, wenn der Arbeitslohn auf ein Konto überwiesen wird, über das nur der Gesellschafter-Ehegatte verfügen kann; die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erfordert einen Vermögenszugang beim Arbeitnehmer-Ehegatten (Ergänzung zum , BFHE 138, 427, BStBl II 1983, 663).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 770 LAAAA-91877