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BFH Urteil v. - I R 202/79 BStBl 1983 II S. 433

Gesetze: KStG a. F. § 14DBA Italien Art. 3, Schlußprotokoll Nr. 7

Beginn des Liquidationszeitraums bei einer Einmann-GmbH; Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte

Leitsatz

1. Der Beschluß des Alleingesellschafters einer GmbH über die Auflösung der Gesellschaft wird mit dem Tage der Beschlußfassung wirksam, sofern sich aus dem Beschluß nichts anderes ergibt. Der in dem Beschluß nicht zum Ausdruck gekommene Wille des Gesellschafters, daß die Liquidation einige Monate später - Anfang des nächsten Kalenderjahres - beginnen solle, ist unbeachtlich.

2. Die Regelung der Nr. 7 des Schlußprotokolls zum DBA-Italien, wonach eine Tochtergesellschaft mit selbständiger Rechtspersönlichkeit unter näher angegebenen Voraussetzungen als Betriebstätte der im anderen Staat befindlichen Muttergesellschaft angesehen werden kann, ist nicht mehr anzuwenden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 433
RAAAA-91836

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BFH, Urteil v. 09.03.1983 - I R 202/79

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