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BFH Urteil v. - IV R 69/79 BStBl 1983 II S. 36

Gesetze: EStG 1971 §§ 2a, 13 Abs. 1EStG 1975 § 15 Abs. 2BewG §§ 51, 51a

Abgrenzung der gewerblichen gegenüber der land- und forstwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung

Leitsatz

Gewerbliche Tierzucht oder gewerbliche Tierhaltung i.S. des § 2a EStG 1971 ist jede Tierzucht oder Tierhaltung, der nach den Vorschriften des § 13 Abs. 1 EStG i.V.m. §§ 51 und 51a BewG keine landwirtschaftlichen Nutzflächen als Futtergrundlage zur Verfügung stehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 36
AAAAA-91820

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BFH, Urteil v. 12.08.1982 - IV R 69/79

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