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BFH Urteil v. - I R 94/79 BStBl 1983 II S. 271

Gesetze: EStG § 16 Abs. 4HGB § 89b

Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB im Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebs durch den Erben gehören zum laufenden Gewinn

Leitsatz

Die Ausgleichszahlung gemäß § 89b HGB gehört auch dann zum laufenden Gewinn, wenn der Anspruch auf Ausgleichszahlung durch den Tod des Handelsvertreters entstanden ist und der Erbe des Handelsvertreters den Betrieb aufgibt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 271
RAAAA-91810

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BFH, Urteil v. 09.02.1983 - I R 94/79

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