Gesetzgebung | Einmalige EPP für Studierende (hib)
Wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise sollen Studierende sowie Fachschüler und Fachschülerinnen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Dies sieht das sog. Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG (BT-Drucks. 20/4536) der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP vor.
Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler seien anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale erhalten könne, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert sei. Somit umfasse der Gesetzentwurf auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung seien allerdings Gaststudierende.
Für die Energiepreispauschale seien Ausgaben in Höhe von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld werde zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen. Anschließend werde der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum an die Länder zurückzahlen.
Die EPP für Studierende wird nur auf Antrag gewährt. Die Beantragung soll über eine digitale Plattform erfolgen, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen. Wann genau die Pauschale ausgezahlt werden wird, ist im Entwurf nicht konkret genannt.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 679 (il)
Fundstelle(n):
RAAAJ-27031