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Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften nach der Spiegelbildmethode
Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften nach der Spiegelbildmethode wird mit der Taxonomie 6.5 für E-Bilanz-Übermittlungen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 gefordert. Damit geht eine abweichende Beteiligungsbilanzierung zwischen Handels- und Steuerbilanz einher, da in der Handelsbilanz nach der Anschaffungskostenmethode bilanziert wird. Dies führt bereits in einfach gelagerten Fällen oftmals zu einer Erhöhung der Komplexität, da in der Vergangenheit in der Steuerbilanz ebenfalls nach der Anschaffungskostenmethode bilanziert wurde und steuerrechtliche Besonderheiten lediglich außerbilanziell berücksichtigt wurden. Nunmehr sind auch Ergänzungs- und Sonderbilanzen innerbilanziell im Beteiligungsansatz des Gesellschafters abzubilden, was den buchhalterischen Aufwand erhöht und zudem fehleranfällig gestaltet.
I. Relevante SKR-Konten in der Bilanz
Für Zwecke der Bilanzierung der Beteiligung an einer Personengesellschaft ist – gleichermaßen für die Handelsbilanz und für die Steuerbilanz – ein spezielles Kontenangebot zur Abbildung des Gesellschaftsanteils (Bilanz) und des Ergebnisanteils (Gewinn- und ...