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BFH Urteil v. - I R 60/79 BStBl 1983 II S. 243

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3GewStG § 7HGB § 89b

Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB im Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebs gehören zum laufenden Gewinn

Leitsatz

Ausgleichszahlungen an einen Handelsvertreter nach § 89b HGB gehören auch dann zum laufenden Gewinn und damit zum Gewerbeertrag, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Aufgabe des Betriebes zusammenfällt (Anschluß an das Urteil vom VIII R 184/78, BFHE 131, 520, BStBl II 1981, 97).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 243
AAAAA-91807

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 24.11.1982 - I R 60/79

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