Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
Leitsatz
1. Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und im Zusammenhang damit geleistete Schuldzinsen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Hauses stehen.
2. Die Guthabenzinsen sind in diesem Fall im Nutzungswert der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus nicht erfaßt; die Schuldzinsen sind bis zur Höhe der Guthabenzinsen als Werbungskosten abziehbar, und zwar neben dem begrenzten Schuldzinsenabzug gemäß § 2 Abs. 2 EinfHausV, § 21a Abs. 3 EStG.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 172 IAAAA-91800