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NWB BB 12/2022 S. 352

Nachhaltigkeit: CSRD durch EU-Parlament angenommen

Nachdem im Juni 2022 die Vertreter des Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Trilog eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt hatten, wurde die CSRD am durch das Europäische Parlament in erster Lesung angenommen. Das berichtet das DRSC. Ausweislich der Mitteilung des Europäischen Parlaments wird der Europäische Rat den Vorschlag voraussichtlich am annehmen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.

Literatur-Tipp

Clemens/Meuser/Wember, ESG-Anforderungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung, NWB-BB 11/2022 S. 328, NWB YAAAJ-24415.

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