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Steuerrecht | Kosten für separaten Pkw-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung
Die Kosten für einen Pkw-Stellplatz, der im Rahmen der doppelten Haushaltsführung in der Nähe der Zweitwohnung separat angemietet wird, sind als Werbungskosten S. 1080abziehbar, wenn die Anmietung des Stellplatzes notwendig i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG ist.
Die Notwendigkeit ist bei einer angespannten Parkplatzsituation, wie sie in einer Großstadt typisch ist, zu bejahen. Es kommt nicht darauf an, ob das Vorhalten eines Pkw am Beschäftigungsort beruflich notwendig war.
Die [i]Bestandteile der Unterkunftskosten Parkplatzkosten fallen nicht unter die Beschränkung von monatlich 1.000 €, die für Unterkunftskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG gilt. Zu den Unterkunftskosten gehören nur die Kosten, die üblicherweise in die Berechnung der Bruttokaltmiete einfließen, d. h. die Nettokaltmiete, die Beiträge für Wasser und Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung u...