Suchen
ParisÜbereink 2015 Artikel 29

Artikel 29

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-26541