Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen ständiger Verluste anzunehmen ist, daß Substanzverwertungsabsicht im Vordergrund steht
Leitsatz
1. Zur Frage des Abzugs von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen beim Kreditkauf von Wertpapieren.
2. Eine Vermögensverwaltung in Form der Kapitalanlage zur Überschußerzielung kann umschlagen in eine Vermögensverwaltung durch Kapitalanlage, bei der die Absicht der Substanzverwertung im Vordergrund steht. Der Grund für den Wechsel der Form der Vermögensverwaltung ist unerheblich dafür, ob Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden oder nicht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 463 PAAAA-91734
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