Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 9 K 1278/19

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1; UStG § 14; UStG § 14a; UStG § 15; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. c; MwStSystRL Art. 9 ; MwStSystRL Art. 167; MwStSystRL Art. 168 Buchst. a; InsO § 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuer

Abzugsfähige Vorsteuer aus einer Insolvenzverwaltervergütung

Leitsatz

1. Bei richtlinienkonformer Auslegung setzt § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraus, dass der Unternehmer Leistungen für sein Unternehmen und damit für seine wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt.

2. Wenn der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug ausschließen, dann ist der Teil der jeweiligen Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist.

3. Wenn ein Insolvenzverwalter den schuldnerischen Betrieb fortsetzt und so gut wie keine Verwertungshandlungen vornimmt, bestimmt sich die Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatz des Insolvenzverwalters während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe der Anteile steuerpflichtiger und steuerfreier Umsätze. Denn dann entspricht die Tätigkeit des Insolvenzverwalters der eines externen Beraters oder eines selbständigen Geschäftsführers, die zu Gemeinkosten des Unternehmens führt.

Fundstelle(n):
KAAAJ-26258

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Köln, Urteil v. 25.05.2022 - 9 K 1278/19

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen