Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
zur Einlagelösung gemäß KöMoG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3222Mit Wirkung ab dem VZ 2022 hat der Gesetzgeber mit der sog. Einlagelösung im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) die Ausgleichspostenmethode zur Abbildung organschaftlicher Mehr- und Minderabführungen beim Organträger durch eine Einlage- und Einlagenrückgewährfiktion ersetzt. Mit Schreiben v. (NWB WAAAJ-23422) hat sich das BMF zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der sog. Einlagelösung positioniert.
.
Verschärfte Besteuerung organschaftlicher Mehrabführungen
[i] BMF, Schreiben v. 29.9.2022, NWB WAAAJ-23422 Die Einlagelösung führt vor allem zu Rechtsänderungen auf Ebene des Organträgers, insbesondere zu einer verschärften Besteuerung organschaftlicher Mehrabführungen. In der Praxis ist vor allem Vorsicht bei Handels- und Steuerbilanzabweichungen der Organgesellschaft geboten, die – anders als die meisten Abweichungen im Rückstellungsbereich – bereits bei ihrer Bildung zu einer organschaftlichen Mehrabführung führen, die den Beteiligungsbuchwert übersteigt.
[i]Milderung des AuflösungsertragsAuch die Auflösung bestehender passiver Ausgleichsposten im Zuge des Übergangs von der Ausgleichspostenmethode zur Einlagelösung kann für d...