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IDW | Fachlicher Hinweis des VFA zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen hat der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) einen Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB erarbeitet. Der Hinweis fasst die in der Vergangenheit ergänzend zur IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auslegung des § 341b HGB (IDW RS VFA 2) veröffentlichten versicherungsspezifischen Verlautbarungen des VFA zusammen und ergänzt weitere Konkretisierungen bzw. Klarstellungen zur Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen. Die Auslegungen des VFA der Vergangenheit, insbesondere zur Anwendung der Aufgreifkriterien für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung (Berichterstattung über die 149. VFA-Sitzung) sowie zur Bewertung von Schuldtite...