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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 46/21

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) Satz 3

Auslegung des Begriffs der "Folgerente" i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) Satz 3 EStG - hier: Rente aus berufsständischem Versorgungswerk

Leitsatz

Eine aus einem berufsständischen Versorgungswerk bezogene Rente ist in Bezug auf die bereits in einem früheren Jahr begonnene gesetzliche Rente keine "Folgerente" i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) Satz 3 EStG.

Der Sinn und Zweck des § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) Satz 3 EStG besteht nicht darin, einen Anreiz dafür zu schaffen, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus tätig zu sein.

Fundstelle(n):
ErbStB 2022 S. 302 Nr. 10
IAAAJ-25709

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 12.05.2022 - 5 K 46/21

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