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Whistleblowing – Bundesregierung bringt Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes auf den Weg
Entwurf des HinSchG geht weit über die Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus
In dem Regierungsentwurf eines „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (BR-Drucks. 372/22 v. , BT-Drucks. 20/3442 v. ) hat die Bundesregierung den Hinweisgeberschutz, das sog. Whistleblowing, in Gesetzesform gebracht. Kernstück ist der Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG-E). Zurzeit befindet sich die Vorlage im Gesetzgebungsverfahren. Es ist die Zustimmung der Bundesländer erforderlich. Das Gesetz dient u. a. der Umsetzung der „Whistleblowing“-Richtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ABl EU Nr. L 305 v. S. 17). Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist bereits am abgelaufen, so dass sowohl eine zügige parlamentarische Diskussion als auch die Beschlussfassung in nächster Zeit zu erwarten ist. Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes geht allerdings in seinem Anwendungsbereich weit über die Umsetzung der Richtlinie hinaus. Der folgende Beitrag stellt den wesentlichen Inhalt...