Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG)
v. 20.7.2022
(BGBl I S.
1353) mit späterer Änderung
Nichtamtliche
Fassung
Änderungsdokumentation: Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) ist als Art. 1 Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land v. 20.7.2022 (BGBl I S. 1353) verkündet worden und am 1.2.2023 in Kraft getreten. Es ist geändert worden durch Art. 5 Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht v. ; Art. 13 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) v. ; Art. 3 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften v. ; Art. 6 Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze v. ; Art. 12 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung v.
Fundstelle(n):
HAAAJ-25556