Mandantenorientierte Sachbearbeitung
19. Aufl. 2022
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Anlage 5 Beitragssätze zur Sozialversicherung 2022
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nachfolgenden Prozentsätzen berechnet:
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Bezeichnung | Gesamt | AN-Anteil | AG-Anteil |
Krankenversicherung voller Beitragssatz | 14,60 % | 7,30 % | 7,30 % |
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz | 14,00 % | 7,00 % | 7,00 % |
Pflegeversicherung (Bund außer Sachsen) | 3,05 % | 1,525 % | 1,525 % |
Pflegeversicherung in Sachsen | 3,05 % | 2,025 % | 1,025 % |
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose | 0,35 % | ||
Arbeitslosenversicherung | 2,4 % | 1,20 % | 1,20 % |
Rentenversicherung | 18,60 % | 9,3 % | 9,3 % |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,70 % | 9,3 % | 15,4 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,12 % | ||
Künstlersozialabgabe | 4,20 % |
Unfallversicherung: Die Beitragshöhe ist abhängig von der Gefahrenklasse, die für die Tätigkeit des Betriebes von der Berufsgenossenschaft festgelegt wird.
Die Umlagesätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 und für Mutterschutzaufwendungen U2 werden von der jeweiligen Krankenkasse satzungsmäßig festgelegt.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen den Höchstwert, der für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge angesetzt werden kann. Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Einkommen an bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen K...