Helmut Kotz, Dorothee Hubo

Mandantenorientierte Sachbearbeitung

19. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01031-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65369-3

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Mandantenorientierte Sachbearbeitung (19. Auflage)

Anlage 5 Beitragssätze zur Sozialversicherung 2022

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nachfolgenden Prozentsätzen berechnet:


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Bezeichnung
Gesamt
AN-Anteil
AG-Anteil
Krankenversicherung voller Beitragssatz
14,60 %
7,30 %
7,30 %
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz
14,00 %
7,00 %
7,00 %
Pflegeversicherung (Bund außer Sachsen)
3,05 %
1,525 %
1,525 %
Pflegeversicherung in Sachsen
3,05 %
2,025 %
1,025 %
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose
 
0,35 %
 
Arbeitslosenversicherung
2,4 %
1,20 %
1,20 %
Rentenversicherung
18,60 %
9,3 %
9,3 %
Knappschaftliche Rentenversicherung
24,70 %
9,3 %
15,4 %
Insolvenzgeldumlage
 
 
0,12 %
Künstlersozialabgabe
 
 
4,20 %

Unfallversicherung: Die Beitragshöhe ist abhängig von der Gefahrenklasse, die für die Tätigkeit des Betriebes von der Berufsgenossenschaft festgelegt wird.

Die Umlagesätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 und für Mutterschutzaufwendungen U2 werden von der jeweiligen Krankenkasse satzungsmäßig festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen den Höchstwert, der für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge angesetzt werden kann. Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Einkommen an bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen K...