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WP Praxis 12/2022 S. 413
APAS | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der Abschlussprüferaufsichtsstelle
Mit Datum vom machte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zwei Rügen gegen natürliche Personen bekannt. Sanktioniert wurden die Nichtbeanstandung einer fehlenden Anhangangabe zu Organbezügen und damit verbunden die mangelhafte Prüfungsdurchführung bei der Prüfung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses.
Hinweis
Die Bekanntmachung der APAS ist abrufbar unter https://go.nwb.de/42vrd.