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BFH Urteil v. - VI R 207/78 BStBl 1981 II S. 530

Gesetze: EStG 1975 § 3 Nr. 63EStG 1975 § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2

Steuerfreiheit von Einkünften eines Arbeitnehmers aus einer in der DDR ausgeübten Tätigkeit; kein Sonderausgabenabzug für Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit diese auf den steuerfreien Arbeitslohn entfallen

Leitsatz

1. Einkünfte eines Arbeitnehmers, der für seinen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitgeber auf einer Baustelle in der DDR tätig ist, sind auch dann nach § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfrei, wenn der Arbeitslohn in der Bundesrepublik Deutschland ausbezahlt wird.

2. Die auf diesen Arbeitslohn entfallenden Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung können nicht nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG 1975 als Sonderausgaben abgezogen werden (Anschluß an das , BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 530
CAAAA-91640

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 27.03.1981 - VI R 207/78

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