KSG Anlage 1 (zu § 5)
Anlage 1 ( zu § 5 ) [1]

Sektoren

Die Abgrenzung der Sektoren erfolgt entsprechend der Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen (Common Reporting Tables - CRT) nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung oder entsprechend einer auf der Grundlage von Artikel 26 Absatz 7 der Europäischen Governance-Verordnung erlassenen Nachfolgeregelung.


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Sektoren
Beschreibung der Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen (Common Reporting Tables – CRT)
CRT-Kategorie
1. Energiewirtschaft
Verbrennung von Brennstoffen in der Energiewirtschaft;
1.A.1
Pipelinetransport (übriger Transport);
1.A.3.e
Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen
1.B
2. Industrie
Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft;
1.A.2
Industrieprozesse und Produktverwendung;
2
CO2-Transport und -Lagerung
1.C
3. Gebäude
Verbrennung von Brennstoffen in:
Handel und Behörden;
1.A.4.a
Haushalten.
1.A.4.b
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbrennung von Brennstoffen (insbesondere in militärischen Einrichtungen)
1.A.5
4. Verkehr
Transport (ziviler inländischer Luftverkehr; Straßenverkehr; Schienenverkehr; inländischer Schiffsverkehr) ohne Pipelinetransport
1.A.3.a; 1.A.3.b; 1.A.3.c; 1.A.3.d
5. Landwirtschaft
Landwirtschaft;
3
Verbrennung von Brennstoffen in Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei
1.A.4.c
6. Abfallwirtschaft und Sonstiges
Abfall und Abwasser;
5
Sonstige
6
7. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
Wald, Acker, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen; Holzprodukte; Änderungen zwischen Landnutzungskategorien
4

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-25217

1Anm. d. Red.: Anlage 1 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl 2024 I Nr. 235) mit Wirkung v. .