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NWB Nr. 44 vom Seite 3093

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Handels mit Treibhausgasminderungsquoten

(Un-)Geklärte Fragen zu den Konsequenzen für die Beteiligten im THG-Quotenhandel

Laura Klein

Seit dem können Betreiber öffentlicher Ladepunkte sowie alle Halter reiner Elektrofahrzeuge von der sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren und ihnen zurechenbare Emissionseinsparungen vermarkten. Durch diese Änderung ist die Anzahl der Teilnehmer am THG-Quotenhandel erheblich gestiegen. Eine Vielzahl von Anbietern unterstützt insbesondere die Fahrzeughalter beim Vertrieb der THG-Quote und zahlt in unterschiedlichen Modellen THG-Prämien an die Fahrzeughalter aus. Mittlerweile hat auch die Finanzverwaltung dieses steuerrechtliche Neuland betreten. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die durch die Finanzverwaltung zwischenzeitlich geklärten sowie die bislang noch offengebliebenen Fragen zu den umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten im THG-Quotenhandel geben. Insbesondere im Hinblick auf die Einschaltung von Dienstleistern ergeben sich erhebliche Fallstricke, welche von den Beteiligten zu beachten sind.

I. Was ist der Handel mit THG-Quoten?

1. Funktionsweise der THG-Quote und ihrer Erfüllung

[i]Mineralölunternehmen müssen ihre CO 2-Emissionen reduzieren, ... Mit Hilfe der in § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelten THG-Quote will de...

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