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OLG Oldenburg Beschluss v. - 3 U 37/22

Gesetze: BGB § 2069; BGB § 2270 Abs. 2; BGB § 2271 Abs. 2; BGB § 2094 Abs. 1; BGB § 2094 Abs. 2; BGB § 2099

Leitsatz

Leitsatz:

Die Grundsätze des ) zur Wechselbezüglichkeit bei der Ersatzerbeneinsetzung, sofern sie auf § 2069 BGB beruhen, sind nicht mit der Bestimmung zur Anwachsung nach § 2094 Absatz 2 BGB vergleichbar und damit nicht übertragbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAJ-24921

Preis:
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Nutzungsdauer:
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OLG Oldenburg, Beschluss v. 26.08.2022 - 3 U 37/22

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