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LSG Hamburg Urteil v. - L 3 R 66/19

Gesetze: § 20 Abs 1 Nr 11 SGB XI; § 34 Abs 1 Nr 1 S 1 SGB XI; § 3 Nr 2 SGB IV; § 5 Abs 1 Nr 11 SGB V

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger zur Zahlung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung verpflichtet ist. Für den Fall seines Umzugs nach S. begehrt der Kläger hilfsweise die Feststellung, dort Leistungen der deutschen sozialen Pflegeversicherung beziehen zu können.

Fundstelle(n):
IAAAJ-24857

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LSG Hamburg, Urteil v. 14.09.2021 - L 3 R 66/19

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