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BFH Urteil v. - IV R 182/77 BStBl 1981 II S. 220

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1GewStG § 5 Abs. 1GewStG § 7EStG § 4 Abs. 1 Satz 2EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1KStG §§ 1 bis 3

Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft gehört zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft

Leitsatz

1. In den Gewerbeertrag einer KG ist auch der Gewinn einzubeziehen, den ein Gesellschafter aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen erzielt, das der Betätigung der Gesellschaft dient.

2. Die Rechtsstellung des Gründers einer liechtensteinischen Anstalt bildet ein einheitliches Wirtschaftsgut, das Sonderbetriebsvermögen sein kann. Ein Gewerbebetrieb der Anstalt ist dieser, nicht dem Gründer zuzurechnen.

3. Zur Entnahme der Anstaltsbeteiligung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 220
XAAAA-91591

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 06.11.1980 - IV R 182/77

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