1. Die Beurteilung der Eignung und Zumutbarkeit der in der Eingliederungsvereinbarung bzw im ersetzenden Verwaltungsakt zu regelnden Rechte und Pflichten der Beteiligten ist von der Kenntnis des Eingliederungsbedarfs und der weiteren Feststellungen nach § 15 Abs 1 SGB II abhängig.
2. Die Potenzialanalyse stellt eine wesentliche Verfahrenshandlung dar, deren Missachtung gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses verstößt.
3. Ermessenserwägungen in schriftlich begründeter Form sind wegen der Begründungspflicht des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes (§ 35 Abs 1 S 3 SGB X) unverzichtbar, wobei jede im Verwaltungsakt geregelte Obliegenheit oder Pflicht mit entsprechenden Ermessensbegründungen untersetzt werden muss.
Fundstelle(n): RAAAJ-24828
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.05.2022 - L 32 AS 1379/20
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