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BFH Urteil v. - VI R 50/79 BStBl 1981 II S. 216

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung des Dienstherren unter Fortzahlung der Dienstbezüge absolviert wird, sind Fortbildungskosten

Leitsatz

Wird ein Hochschulstudium im Rahmen eines ausgeübten Berufs als Offizier der Bundeswehr auf Weisung des Dienstherrn unter Fortzahlung der Dienstbezüge durchgeführt, so sind die durch das Studium verursachten Aufwendungen keine Ausbildungs-, sondern Fortbildungskosten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 216
QAAAA-91589

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 07.11.1980 - VI R 50/79

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