Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 9 AS 1075/21 B PKH

Gesetze: § 73a Abs 1 S 1 SGG; § 172 Abs 1 SGG; § 114 ZPO; §§ 114ff ZPO

Leitsatz

Leitsatz:

Mit dem Tod eines Klägers werden der Antrag auf Bewilligung vom Prozesskostenhilfe und auch die noch zu Lebzeiten eingelegte Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegenstandslos; einem verstorbenen Beteiligten kann rückwirkend keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden.

Fundstelle(n):
LAAAJ-24788

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.02.2022 - L 9 AS 1075/21 B PKH

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen