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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 AS 562/18

Gesetze: § 22 Abs 7 SGB II

Der Kläger begehrt vom Beklagten als Drittschuldner die Zahlung von 775,00 € nebst Zinsen. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob aus einer Kostenübernahmeerklärung des Beklagten ein eigener Anspruch des Unterkunftsbetreibers entstanden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAJ-24759

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30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.05.2021 - L 1 AS 562/18

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