Teilwertabschreibungen auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft
keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung
Leitsatz
1. Als wesentliche Beteiligung im Sinne von § 1 Abs. 2 AStG gilt eine unmittelbare wie auch eine mittelbare Beteiligung von
mindestens 25 %.
2. Die Konditionen eines für ein Bauprojekt hingegebenen Darlehens sind nicht fremdüblich, wenn nicht – wie im Regelfall –
Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld und damit werthaltige Sicherheiten bestellt werden, sondern stattdessen
nur Vermögensrechte aus der Baugenehmigung, dem Grundstückspachtvertrag und der bautechnischen Dokumentation hingegeben werden.
3. § 1 Abs. 1 AStG ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, soweit die Vorschrift die Minderung des Bilanzgewinns
aufgrund der Abschreibung von Darlehensforderungen korrigiert.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 22 GmbH-StB 2023 S. 18 Nr. 1 GmbH-StB 2023 S. 18 Nr. 1 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 170 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 170 NAAAJ-24663
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