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FG München Urteil v. - 7 K 59/19

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, AStG § 1 Abs. 1, AStG § 1 Abs. 2, AStG § 1 Abs. 4

Teilwertabschreibungen auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft

keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung

Leitsatz

1. Als wesentliche Beteiligung im Sinne von § 1 Abs. 2 AStG gilt eine unmittelbare wie auch eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 %.

2. Die Konditionen eines für ein Bauprojekt hingegebenen Darlehens sind nicht fremdüblich, wenn nicht – wie im Regelfall – Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld und damit werthaltige Sicherheiten bestellt werden, sondern stattdessen nur Vermögensrechte aus der Baugenehmigung, dem Grundstückspachtvertrag und der bautechnischen Dokumentation hingegeben werden.

3. § 1 Abs. 1 AStG ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, soweit die Vorschrift die Minderung des Bilanzgewinns aufgrund der Abschreibung von Darlehensforderungen korrigiert.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 22
GmbH-StB 2023 S. 18 Nr. 1
GmbH-StB 2023 S. 18 Nr. 1
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 170
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 170
NAAAJ-24663

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FG München, Urteil v. 06.12.2021 - 7 K 59/19

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