Erstmalige Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung bei der Änderung eines Steuerbescheids im Klageverfahren nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen zulässig
Leitsatz
1. Ist ein Bescheid, der auf einer Schätzung des FA beruht, ohne Nachprüfungsvorbehalt (§ 164 Abs. 1 AO 1977) ergangen und wird nach Klageerhebung die Steuererklärung eingereicht, so kann der daraufhin ergehende Änderungsbescheid nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen unter Nachprüfungsvorbehalt gestellt werden.
2. Eine Anfechtungsklage, mit der allein die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts erstrebt wird, ist unzulässig.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 150 ZAAAA-91573