1. Kann die Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen zur Krankenversicherung, die auf einer sozialversicherungsrechtlichen Umqualifizierung des Versicherungsverhältnisses beruht, einen gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG steuerbaren Erstattungsüberhang auslösen?
2. Liegt ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich zu beachtende Rückwirkungsverbot vor, als die mit Wirkung zum eingeführte Regelung des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG auch die Erstattung von Beiträgen erfasst, die der Steuerpflichtige vor dem geleistet hat?