BFH - IV R 9/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 171 Abs 3, AO § 164, AO § 125, EStG § 15b Abs 4
Rechtsfrage
Handelt es sich bei der Abgabe einer Steuererklärung nach einer Schätzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung um einen Änderungsantrag im Sinne des § 171 Abs. 3 AO? Ist ein erneut ergangener Bescheid für denselben Gegenstand und denselben Zeitraum grundsätzlich nichtig, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst -hier unter einer anderen Steuernummer- ergangenen Bescheid offen lässt?
Änderungsbescheid; Hemmung der Verjährung; Nichtigkeit; Personengesellschaft; Steuererklärung; Steuerstundungsmodell; Vorbehalt der Nachprüfung
Fundstelle(n):
LAAAJ-24522