BFH - IV R 17/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Betriebsprüfung; Mitteilung; Verwaltungsakt
Rechtsfrage
Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt?
Gesetze: AO § 202 Abs 1 S 3, AO § 118
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
UAAAJ-24519