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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Umwandlungsrichtlinie
Die Bundesregierung hat unter dem einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Umwandlungsrichtlinie (UmwG-E, BT-Drucks. 20/3822) vorgelegt.
[i]Pflicht zur Umsetzung der UmwRLHintergrund der Gesetzesinitiative ist die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, die Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates v. zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (kurz UmwRL) jeweils bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der Vorgaben der UmwRL soll – soweit möglich und zweckmäßig – unter Wahrung der Grundsätze und Systematik des deutschen Umwandlungsrechts erfolgen (Gesetzesbegründung S. 2). Auf dieser Linie werden die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel (sog. grenzüberschreitende Umwandlungen) in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst. Innerhalb dieses Buchs dienen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels. Zudem sind einige Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen vorgesehen. Der Entwurf umfasst im Wesentlichen folgend...