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FG Berlin-Brandenburg 08.03.2022 8 V 8020/22, NWB 42/2022 S. 2955

Verfahren | Per Fax von einem Rechtsanwalt gestellter Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO

Ein Rechtsanwalt ist seit dem  auch dann gem. § 52d Satz 1 FGO verpflichtet, einen Antrag auf finanzgerichtliche Aussetzung der Vollziehung als elektronisches Dokument zu übermitteln, wenn er zusätzlich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugelassen ist.

Anmerkung:

Ein von ihm per Fax beim Finanzgericht gestellter Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO ist unzulässig. Der Ansicht, dass bei einer Mehrfachzulassung ein Bevollmächtigter als Rechtsanwalt zwar unter die Nutzungspflicht nach § 52d Satz 1 FGO, er aber „in Eigenschaft als Steuerberater“ erst ab 2023 unter die aktive Nutzungspflicht falle, folgt das Gericht nicht.

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