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GewO/HwO | Änderungen der Gewerbe- und Handwerksordnung
Der Bundestag hat am gewerberechtliche Änderungen beschlossen, die nach Befassung des Bundesrats in Kraft treten. Neben weiteren Ergänzungen wird in § 14 GewO die Mitteilungspflicht der Finanzbehörden gegenüber den Gewerbebehörden sowie der Katalog der empfangsberechtigten Stellen von Gewerbeanzeigen erweitert. Die bislang bis zum befristete Erlaubnis für die erleichterte Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen der Gremien und Organe der Handwerksorganisationen in der Handwerksordnung wird entfristet, weil sich die neuen Regelungen und Sitzungsformate in der Praxis bewährt haben.