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BFH Urteil v. - VIII R 95/77 BStBl 1980 II S. 633

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 15 (Abs. 1) Nr. 1

Gewinne aus "Schloßbesichtigung" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

Die Gewinne aus "Schloßbesichtigung" gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die für die Besichtigung freigegebenen Räume eines Schlosses und die darin ausgestellten Gegenstände sind Grundlage für die gewerbliche Tätigkeit und gehören daher zum notwendigen Betriebsvermögen des "Besichtigungsbetriebs".

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 633
EAAAA-91541

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 07.08.1979 - VIII R 95/77

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