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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 21 R 535/22

Die Klägerin begehrt die Fortsetzung des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht (SG) Gelsenkirchen unter dem Aktenzeichen S 18 R 253/22 (ursprünglich: S 18 R 609/21).Die Klägerin wandte sich mit ihrer ursprünglichen Klage (SG Gelsenkirchen, S 18 R 609/21) gegen die Ablehnung ihres Antrages vom 1.7.2020 auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Fundstelle(n):
CAAAJ-24295

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 05.08.2022 - L 21 R 535/22

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