Gegenstandswert bei Streit um die Rechtmäßigkeit einer richterlichen Durchsuchungsermächtigung BRAGebO §§ 7, 8 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 4
Leitsatz
1. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken im Sachwertverfahren bemißt sich die Wertminderung wegen Alters (§ 86 Abs. 1 BewG) nicht nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, sondern nach der technischen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung. Dabei ist unter dem Begriff Art, die Bauart der Gebäude, nicht auch deren Verwendungszweck zu verstehen.
2. Eine von der technischen Lebensdauer abweichende, auf wirtschaftlichen Gründen beruhende kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden ist nicht bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts zu berücksichtigen. Sie kann jedoch in Sonderfällen eine Ermäßigung des Gebäudesachwerts gemäß § 88 BewG rechtfertigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 561 PAAAA-91533
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