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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 312/20

Gesetze: § 28 Abs 3 SGB V; § 13 Abs 3 S 1 SGB V; § 17 Abs 2 SGB I; § 1 Abs 1 S 1 PsychThG; HeilprG

Leitsatz

Leitsatz:

Finden gehörlose Versicherte zeitnah keine Psychotherapeutin, die in der Lage ist, eine Psychotherapie in Deutscher Gebärdensprache durchzuführen, haben sie auch unter dem Gesichtspunkt des Systemversagens keinen Anspruch darauf, die Behandlung bei Therapeut*innen durchzuführen, die nur eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) besitzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAJ-24230

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.04.2021 - L 9 KR 312/20

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