Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Photovoltaikanlagen
Ertrag- und umsatzsteuerliche Betrachtung in Fällen – Teil II (Umsatzsteuer)
In der letzten SteuerStud-Ausgabe, NWB EAAAJ-21445, haben wir in Teil I dieser Fallstudie den Fokus auf die ertragsteuerliche Beurteilung bei einem Betrieb von Photovoltaikanlagen gelegt. Im Folgenden sollen hieran anschließend in Teil II umsatzsteuerliche Aspekte in diesem Zusammenhang veranschaulicht werden. Angesprochen werden dabei auch geplante Änderungen i. R. des Jahressteuergesetzes 2022 (Rechtsstand bei Redaktionsschluss zu dieser Ausgabe: ).
I. Unternehmereigenschaft und Umfang des Unternehmens
Für die Beantwortung der Frage, ob durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) USt entsteht und an das FA abzuführen ist, ist zuerst festzustellen, ob der Anlagenbetreiber die Unternehmereigenschaft i. S. des § 2 UStG erfüllt.
1. Merkmale der Unternehmereigenschaft
Unternehmer i. S. des UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, wobei als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gilt (§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 UStG). Anders als für die Eigenschaft des Gewerbetreibenden im Ertragsteuerrecht kommt es für die Bejahung der Unternehmereigenschaft nicht auf eine vorhandene Gewinnerzielungsabsicht an (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 UStG); eine vorhande...