Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Kapitalmaßnahme von Air Liquide S. A. (Frankreich) im Juni 2022; Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die o. g. Kapitalmaßnahme Folgendes:
Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1 : 10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen liegen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor. Die Anschaffungskosten der Altanteile sind nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis auf die eingebuchten jungen Anteile zu übertragen. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile.
BMF v. - IV C 1 - S 2252/19/10028 :019
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2022 I Seite 1404
DB 2022 S. 2575 Nr. 44
EStB 2022 S. 420 Nr. 11
ErbStB 2023 S. 15 Nr. 1
ErbStB 2023 S. 15 Nr. 1
OAAAJ-23805